Ehrenordnung
Spiel- und Sportverein 1921 Reiste e.V.
Ehrenordnung
Präambel
Die Ehrenordnung gilt für die Verleihung von Ehrungen durch den SuS 1921 Reiste e.V. Mit nachstehend aufgeführten Ehrungen will der SuS Reiste besondere Verdienste und langjährige Mitglieder würdigen. Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer.
§ 1
- Der SuS 1921 Reiste e.V. (im Folgenden
SuS
genannt) ehrt seine Mitglieder für- besondere Verdienste
- langjährige Mitgliedschaft
- Als besondere Verdienste gelten
- ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand des SuS
- herausragende Leistungen zum Wohle oder Ansehen des Vereins
§ 2
- Der Vorstand des SuS Reiste vergibt folgende Ehrentitel:
- Ehrenvorsitzender
- Ehrenmitglied
Ehrenvorsitzender kann werden, wer mindestens 15 Jahre das Amt eines Vereinsvorsitzenden ununterbrochen bekleidet und das 50. Lebensjahr vollendet hat sowie sich in überragender und einmaliger Weise um den Verein verdient gemacht hat.
Der Ehrenvorsitzende kann mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen und ist vom Mitgliedsbeitrag befreit.
Es sollte maximal 2 Ehrenvorsitzende zeitgleich geben.
- Ehrenmitglied kann werden, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt hat:
- 15 Jahre Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
- 15 Jahre Abteilungsleiter des erweiterten Vorstandes
- Eine Person, die sich in besonders außergewöhnlicher und hervorragender Weise um den Verein verdient gemacht hat, kann auch ohne vorherige Vorstandsarbeit, zum Ehrenmitglied ernannt werden.
- Es sollte maximal 5 Ehrenmitglieder zeitgleich geben.
- Pro Kalenderjahr wird maximal 1 Ehrentitel vergeben.
§ 3
- Der SuS vergibt folgende Ehrungen:
- für 25-jährige Vereinsmitgliedschaft die 25er-Ehrennadel mit Urkunde
- für 40-jährige Vereinsmitgliedschaft eine Jubiläums-Urkunde
- für 50-jährige Vereinsmitgliedschaft die 50er-Ehrennadel mit Urkunde
- für 60-jährige Vereinsmitgliedschaft eine Jubiläums-Urkunde
§ 4
Folgende Ehrungen können beantragt bzw. verliehen werden:
- Ehrung auf Verbandsebene (z.B. DFB-Verdienstnadel, Verbandsverdienstzeichen)
- Ehrung auf Kreisebene (z.B. Kreis-Ehrennadel)
- Ehrung innerhalb des SuS Reiste (z.B. SuS-Ehrenamts-Dankeschön-Feier)
- Ehrung durch Vergabe auf besonderen Incentives (z.B. HSK-Sportgala)
§ 5
Ausscheidende Vorstandsmitglieder werden während des jährlich stattfindenden Sportfestes offiziell verabschiedet. Neben einer kleinen Laudatio wird ein Präsent übergeben.
§ 6
Die Entscheidung über die Vergabe von Ehrentiteln (§ 2) trifft der geschäftsführende Vorstand. Sie gelangt nur zur Ausführung, wenn der Beschluss mit einer einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder gefasst wird.
§ 6
Alle Vereinsmitglieder können dem geschäftsführenden Vorstand einen Vorschlag einreichen, um darüber zu entscheiden. Die zu Ehrenden sind mit aller Sorgfalt auszuwählen und zu bestimmen.
§ 6
Die Verleihung der Auszeichnungen bzw. Ehrungen erfolgt in einer öffentlichen Vereinsveranstaltung, im Regelfall während des jährlichen Sportfestes. Die Würdigung der Auszeichnung übernimmt der 1. oder 2. Vorsitzende. Kann die oder der zu Ehrende an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen, erfolgt die „Nachehrung“ bei einem Besuch durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
§ 6
Hält der geschäftsführende Vorstand eine mit Ehrung ausgezeichnete Person nicht mehr für würdig, so kann der geschäftsführende Vorstand die Auszeichnung entziehen.
§ 6
Die Ehrenordnung kann jederzeit durch den geschäftsführenden Vorstand erweitert, gekürzt oder geändert werden und ist nicht abschließend.